Photovoltaik-Anlage und Stromspeicher ohne Umsatzsteuer
Solardoktor News
Gültig von 1.1.2024 - 31.12.2025
1. Einleitung
Erfreuliche Neuigkeiten für Photovoltaik-Enthusiasten! Ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 entfällt die Umsatzsteuer für PV-Anlagen bis zu 35 kWp, was zu erheblichen Preisvorteilen führt.
2. Voraussetzungen für den Nullsteuersatz
- Voraussetzungen für den Nullsteuersatz:
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Lieferung von Photovoltaikmodulen und Zubehör:
- Solarkabel, Dachhalterungen, Einspeisesteckdosen, etc.
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Engpassleistung der Photovoltaikanlage:
- Gesamtengpassleistung nicht mehr als 35 kWp.
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Befreiung von Wechselrichter, Speicher und Energiemanagementsystemen:
- Wenn mit den Photovoltaikmodulen geliefert.
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Installation als Nebenleistung zur Lieferung:
- Photovoltaikanlagenspezifische Arbeiten für sicheren Betrieb.
- Installation gegenüber dem Anlagenbetreiber.
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Erweiterung einer PV-Anlage:
- Umsatzsteuerbefreit, wenn Engpassleistung nicht überschritten wird.
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Nachrüsten einer bestehenden PV-Anlage mit Speicher:
- Unterliegt dem Normalsteuersatz (20%).
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Lieferung eines Ersatzteils begünstigt:
- Wenn es sich um ein Photovoltaikmodul (samt Zubehör) handelt.
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Reparatur von PV-Anlagen:
- Keine Begünstigung, es sei denn, im Zuge der Reparatur wird ein Modul getauscht und die Engpassleistung von 35 kW nicht überschritten.
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Planungs-Arbeiten und Gutachten:
- Begünstigt, wenn sie eine unselbständige Nebenleistung zur Lieferung oder Installation darstellen.
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Lieferung an den Betreiber einer PV-Anlage:
- Nur diese Lieferung unterliegt dem Nullsteuersatz.
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Anforderungen an die PV-Anlage:
- Muss durch den Betreiber auf oder in der Nähe von Gebäuden erfolgen.
- Nutzung für Wohnzwecke, von Körperschaften öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Organisationen.
- Keine ausschließliche Nutzung für Wohnzwecke erforderlich.
- Erlaubt in der Nähe von Wohngebäuden oder auf Nebengebäuden desselben Grundstücks (Garage, Schuppen, Zaun).
3. Geltungsbereich des Nullsteuersatzes:
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Balkonkraftwerke:
- Photovoltaikmodule, auf dem Balkon montiert und oft mit Steckdose verbunden.
- Erfasst vom Nullsteuersatz.
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Mobile Photovoltaikmodule:
- Mit einer Gesamtengpassleistung bis 35 kWp sind nicht vom Nullsteuersatz erfasst.
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Regelung gilt für:
- Volleinspeiser:
- Gesamter Strom wird ins Netz eingespeist.
- Überschusseinspeiser:
- Produzierter Strom wird vorrangig selbst verbraucht, Überschuss ins Netz eingespeist.
- Inselbetrieb:
- Autarkes System: Gesamter produzierter Strom wird selbst verbraucht oder gespeichert, kein Einspeisen ins Netz.
- Volleinspeiser:
4. Wichtige Schritte zur Vergünstigung
Erfahren Sie, wie Sie die Umsatzsteuerbefreiung optimal nutzen können. Wir stehen Ihnen mit Beratung und Service zur Seite.
Fazit: Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile und investieren Sie in eine nachhaltige Zukunft mit PV-Anlagen und Stromspeichern ohne Umsatzsteuer! Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Solardoktor Service GmbH Untergaisbach 45, 4224 Wartberg ob der Aist